Der Nationale Qualifikationsrahmen
Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ist ein Instrument zur Einordnung von Qualifikationen eines nationalen Bildungssystems auf ein Niveau des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR). Dadurch wird ein Vergleich der Qualifikationen innerhalb eines Landes sowie mit den Qualifikationen anderer europäischer Länder ermöglicht. Auf den acht Qualifikationsniveaus des NQR/EQR werden sowohl Qualifikationen des formalen wie auch des nicht-formalen Bildungsbereichs zugeordnet.
Die acht Niveaustufen sind aufeinander aufbauend und durch allgemeine Deskriptoren definiert, die die Lernergebnisse auf dem jeweiligen Niveau beschreiben: von elementarer Allgemeinbildung und grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten auf Niveau 1 bis zu Spitzenkenntnissen und spezialisierten Fertigkeiten auf Niveau 8. Mit der Zuordnung zum NQR erfolgt zugleich auch die Zuordnung zu einer der Stufen des EQR.
Grundlage für den NQR und die Zuordnung von Qualifikationen ist das am 15. März 2016 in Kraft getretene NQR-Gesetz. Mit dem Gesetz setzt Österreich die vom Europäischen Rat und dem Parlament verabschiedete Empfehlung zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) um.
Alle zugeordneten Qualifikationen werden im NQR-Register veröffentlicht: www.qualifikationsregister.at.
Nutzen der Zuordnung von nicht-formalen Qualifikationen zum NQR
→ Sichtbarmachung und Verbesserung der Akzeptanz von Qualifikationen und Kompetenzen, die außerhalb des formalen Bildungswesens erworben werden; Verbesserung der Anschlussfähigkeit an formale Erstausbildungen.
→ Sachliche Bewertungen von erreichten Lernergebnissen und darauf aufbauend bessere Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit der Werthaltigkeit.
→ Erhöhung der Transparenz im Erwachsenen- und Weiterbildungssektor für Interessierte und Lernende, ArbeitgeberInnen, FördergeberInnen sowie BildungsberaterInnen.